gültig ab 31.03.2021
Anwendbarkeit der AGB
1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen „BEWUSST BEWEGT - Physiotherapie für Hund und Pferd“ als Praxis für Tierphysiotherapie und -akupunktur (Inhaberinnen: Theresa Leuschner, Maria Schindler) und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierphysiotherapeuten, die Physiotherapie und sonstige Beratung auszuüben, annimmt und sich an den Tierphysiotherapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, das Tier unter Erkrankungen leidet, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4. Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Tierhalter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie & alternativen Tiermedizin zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
5. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierphysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
Behandlungsübersicht Tierbesitzer
6. Wie auch in der Humanphysiotherapie wurden viele Therapie- und Behandlungsformen, die auch in der Tierphysiotherapie angewandte werden, nicht evidenzbasiert auf ihre Wirksamkeit untersucht, auch wenn es sich dabei um in der Praxis anerkannte Methoden handelt. Gleiches gilt auch für die Tierakupunktur und andere alternativmedizinische Behandlungsformen, die von BEWUSST BEWEGT angeboten werden.
7. Der Tierphysiotherapeut ist, wie jeder Therapeut oder Arzt, zu keinem Zeitpunkt befugt ein Heilversprechen auszusprechen, da Verlauf und Wirksamkeit der Therapie individuell unterschiedlich ausfallen können. Der Tierphysiotherapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des Tierhalters
8. Zu einer aktiven Mitwirkung, ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
9. ACHTUNG: Bei Problemen wie z.B. starkes Trauma, starke Lahmheit, Verdacht auf Fraktur, Band- oder Sehnenriss, starken, akuten Entzündung, Infektionen, Fieber, Phlegmone wird die Konsultation eines Fachtierarztes für Pferde bzw. Kleintiere dringend empfohlen.
10. Der Tierphysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie‐ bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training werden an die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
11. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die BEWUSST BEWEGT Physiotherapie gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. (Siehe auch Punkt 12)
12. Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung der tierphysiotherapeutischen Behandlungseinheiten und die Einhaltung der Behandlungsempfehlungen unabdingbar; bei tierphysiotherapeutischen Behandlungen ist die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Behandlungseinheiten erforderlich.
Honorierung des Tierphysiotherapeuten
13. Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
14. Die Honorare sind vom Tierhalter am Tag der Behandlung in bar an den Tierphysiotherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung per Direktüberweisung ist nach Absprache vor Behandlungsbeginn möglich. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
15. Bei versäumter Auszahlung des festgelegten Honorars and den Tierphysiotherapeuten muss diese spätestens 14 Tage nach Behandlungstermin nachgeholt werden, andernfalls entsteht eine Mahngebühr von 5,00 EUR (zzgl. der Behandlungsgebühren). Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung an den Tierhalter zu versenden.
16. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Fahrtkosten
17. Die Fahrtkosten sind bis 15 km um 13353 Berlin inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 0,50 EUR berechnet.
Haftung
18. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Haftungsausschluss
19. Bei jeder Untersuchung/ Behandlung oder Umgang mit einem Pferd können grundsätzlich Risiken oder Schäden für das Tier, den Behandler, Helfer oder die Umgebung entstehen. Diesbezüglich, wie auch für Folgeschäden, übernimmt der Behandler ausdrücklich keine Haftung! Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung wird bei jedem Behandlungsauftrag durch den Besitzer vorausgesetzt.
Vertraulichkeit der Behandlung
20. Der Tierphysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
Meinungsverschiedenheiten
21. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Termine
22. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, verabredetem Nachrichtendienst oder telefonisch von BEWUSST BEWEGT Physiotherapie bestätigt wurden.
23. Für kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder nicht wahrgenommene Termine entsteht dem Tierhalter eine Honorarausfallgebühr in Höhe der eingeplanten Behandlungszeit, da der Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu belegt werden kann. Eine Ausnahme stellt die plötzliche, schwere Erkrankung des Tieres des Tierhalters oder des Tierhalters selbst dar. Diese ist im Zweifel zu attestieren.
Salvatorische Klausel
24. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Theresa Leuschner
Maria Schindler